CRS 18-3-203-Angriff zweiten Grades

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  1. C. R. S. § 18-3-203.

18-3-203 liest, dass:

(1) Eine Person begeht das Verbrechen des Angriffs zweiten Grades, wenn:

(a) Aufgehoben.,

(b) Mit der Absicht, einer anderen Person eine Körperverletzung zuzufügen, verursacht er oder sie eine solche Verletzung durch eine tödliche Waffe; oder

(c) Mit der Absicht, jemanden, den er oder sie kennt oder wissen sollte, daran zu hindern, Friedensoffizier, Feuerwehrmann, Notfallmediziner oder Notfallmediziner zu sein, eine rechtmäßige Pflicht zu erfüllen, verursacht er oder sie absichtlich Körperverletzungen an einer Person; oder

(c.,d wer ein Jugenddienstberater ist oder sich in der Klassifizierungsreihe Jugenddienstmitarbeiter befindet, und die Person, die die Straftat begeht, weiß oder sollte vernünftigerweise wissen, dass es sich bei dem Opfer um einen Friedensoffizier, Feuerwehrmann oder Notfallmediziner handelt, der seine Pflichten erfüllt, oder um einen Richter eines zuständigen Gerichts oder einen Beamten dieses Gerichts oder eine Person, die seine Pflichten erfüllt, während sie in einer Haftanstalt beschäftigt oder unter Vertrag steht oder während sie von der Abteilung der für Jugenddienste zuständigen Abteilung für menschliche Dienste beschäftigt ist., Eine gemäß diesem Absatz (f) verhängte Strafe wird in der Abteilung für Korrekturen verbüßt und läuft nacheinander, wobei die Strafen vom Täter verbüßt werden; es sei denn, dass, wenn die Straftat gegen eine Person begangen wird, die von der Abteilung in der Abteilung für menschliche Dienste, die für Jugenddienste zuständig ist, beschäftigt wird, kann das Gericht Bewährung oder eine Bewährungsstrafe ganz oder teilweise gewähren, und die Strafe kann gleichzeitig oder nacheinander mit allen Strafen verbüßt werden., Eine Person, die an einem Arbeitsfreigabeprogramm, einem Rollough oder einer ähnlichen autorisierten beaufsichtigten oder unbeaufsichtigten Abwesenheit von einer Haftanstalt gemäß Abschnitt 18-8-203 (3) teilnimmt und sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Haftanstalt melden muss, gilt als in Gewahrsam.

(f.,5) (I) Während eine Person, die rechtmäßig in einer Haftanstalt in diesem Staat eingesperrt ist, eine Person mit der Absicht, eine Person in einer Haftanstalt zu infizieren, zu verletzen, zu schädigen, zu belästigen, zu ärgern, zu bedrohen oder zu alarmieren, von der der Schauspieler weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie ein Angestellter einer Haftanstalt ist, bewirkt, dass diese Person mit Blut, Samenflüssigkeit, Urin, Kot, Speichel, Schleim, Erbrochenem oder irgendeinem giftigen, ätzenden oder gefährlichen Material in Berührung kommt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Werfen, Werfen oder Ausstoßen solcher Flüssigkeit oder.

(II) Aufgehoben.

(III) (A) Wie in diesem Absatz (f.,5),“ Haftanstalt “ bezeichnet jedes Gebäude, jede Struktur, jedes Gehäuse, jedes Fahrzeug, jede Einrichtung oder jeden Ort, ob dauerhaft oder vorübergehend, fest oder mobil, an dem Personen unter der Autorität des Staates Colorado oder einer politischen Unterteilung des Staates Colorado rechtmäßig in Gewahrsam genommen werden oder inhaftiert werden können.

(B)Wie in diesem Absatz verwendet (f.,5),“ Mitarbeiter einer Haftanstalt “ umfasst Mitarbeiter der Abteilung für Korrekturen, Mitarbeiter einer Agentur oder Person, die eine Haftanstalt betreibt, Strafverfolgungspersonal und alle anderen Personen, die sich in oder in der Nähe einer Haftanstalt befinden und Dienstleistungen für eine Haftanstalt erbringen. „Angestellter einer Haftanstalt“ schließt keine Person ein, die rechtmäßig in einer Haftanstalt eingesperrt ist.,ical care-Anbieter, oder eine emergency medical service provider, die er oder Sie verursacht eine solche person zu kommen in Kontakt mit Blut, Samenflüssigkeit, Urin, Kot, Speichel, Schleim, Erbrochenem, oder giftige, ätzende oder gefährliche material auf jede Weise, einschließlich durch werfen, tossing, oder vertreiben solche Flüssigkeit oder Materialien; oder

(ich) Mit der Absicht zu körperlichen Verletzungen, er oder Sie für ausreichend Druck zu behindern oder einzuschränken, die Atmung oder Kreislauf von Blut von einer anderen person durch die Anwendung solcher Druck auf den Hals oder durch die Blockierung der Nase oder in den Mund der anderen person und dadurch verursacht Körperverletzung.,

(2) (a) Wenn ein Angriff zweiten Grades unter Umständen begangen wird, bei denen die Handlung, die die Verletzung verursacht, auf eine plötzliche Leidenschaftshitze zurückzuführen ist, die durch eine schwere und stark provozierende Handlung des beabsichtigten Opfers verursacht wird und die Person betrifft, die die Verletzung verursacht, um bei einer vernünftigen Person eine unwiderstehliche Leidenschaft zu erregen, und ohne ein Intervall zwischen der Provokation und der Verletzung, das ausreicht, um die Stimme der Vernunft und der Menschheit zu hören, ist es ein Verbrechen der Klasse 6.,

(b) Wenn ein Angriff zweiten Grades ohne die in Absatz (a) dieses Unterabschnitts (2) genannten Umstände begangen wird, handelt es sich um ein Verbrechen der Klasse 4.

(b.,n der zweite Grad einer Person nach Absatz (1) dieses Abschnitts ohne die in Absatz (a) dieses Unterabschnitts (2) genannten Umstände ist ein Verbrechen der Klasse 3, wenn die Person, die angegriffen wird, außer einem Teilnehmer an der Straftat, während der Kommission oder der versuchten Begehung oder Flucht vor der Kommission oder der versuchten Begehung von Mord, Raub, Brandstiftung, Einbruch, Flucht, Entführung ersten Grades, sexueller Übergriff, sexueller Übergriff ersten oder zweiten Grades schwere Körperverletzungen erlitten hat, da solche Straftaten vor dem 1.Juli 2000 bestanden haben, oder ein Verbrechen der Klasse sexuelle Übergriffe auf ein Kind.,

(c) (I) Wird ein Angeklagter gemäß Absatz (c. 5) Unterabschnitt (1) dieses Abschnitts oder Absatz (b. 5) dieses Unterabschnitts (2) wegen Körperverletzung zweiten Grades verurteilt, außer in Bezug auf sexuelle Übergriffe oder sexuelle Übergriffe ersten Grades, wie sie vor dem 1.Juli 2000 bestanden haben, verurteilt das Gericht den Angeklagten gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 18-1.3-406. Ein Angeklagter wegen Körperverletzung zweiten Grades gemäß Absatz verurteilt (b.,5) dieses Unterabschnitts (2) in Bezug auf sexuelle Übergriffe oder sexuelle Übergriffe ersten Grades, wie sie vor dem 1.Juli 2000 bestanden haben, werden gemäß Abschnitt 18-1.3-401 (8) (e) oder (8) (e. 5) verurteilt.

(II) Wird ein Angeklagter nach Absatz (b), (c), (d) oder (g) des Unterabschnitts (1) dieses Abschnitts wegen Körperverletzung zweiten Grades verurteilt, verurteilt das Gericht den Täter gemäß Abschnitt 18-1.3-406.,3-406 ist das Gericht nicht verpflichtet, den Beklagten zur Abteilung für Korrekturen für eine obligatorische Haftstrafe zu verurteilen.

(3) Aufgehoben.

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