Die Indiana Sales tax exceptions for manufacturing stehen allen Indiana-Herstellern für den Kauf von Produktionsmaschinen, Werkzeugen und Geräten zur Verfügung, die „direkt“ in Produktion, Herstellung, Herstellung, Montage, Gewinnung, Bergbau, Verarbeitung, Raffination oder Veredelung von materiellem persönlichem Eigentum pro Indiana-Administrator verwendet werden. Code 45 §2.2-5-10., Indiana definiert Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Geräte, die „direkt“ im Produktionsprozess verwendet werden sollen, wenn sie unmittelbare Auswirkungen auf das verarbeitete materielle persönliche Eigentum haben. Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Geräte wirken sich unmittelbar auf das verarbeitete materielle persönliche Eigentum aus, wenn sie ein „wesentlicher und integraler“ Bestandteil eines integrierten Produktionsprozesses sind. Der integrierte Produktionsprozess für Hersteller beginnt, sobald Work-in-Process-Materialien in den Herstellungsprozess transportiert werden, und endet, nachdem das Produkt zum Verkauf verpackt wurde., Die Indiana-Umsatzsteuerbefreiungen für die Herstellung umfassen auch Immobilien, die als Teil des Endprodukts enthalten sind, und verbrauchtes Eigentum, das direkt im Produktionsprozess verwendet wird. Agile Consulting Group erfahrenen Umsatz-Steuer-Berater stehen den Herstellern helfen, nutzen diese, Indiana sales tax exemption.
Beispiele für Steuerbefreiungen, die direkt in der Produktion verwendet werden:
- Fertigungsanlagen
- Produktionsmaschinen Ersatzteile
- Elektrische Komponenten, Schrauben, Muttern, Lager, Unterlegscheiben, Filter, Pumpen usw.,
- Produktion Werkzeuge und Liefert
- Bohrer, Wasserhähne, Klingen, Mühlen, Steckdosen, Dateien, etc.
- – Material-Handling-Ausrüstung und-Ersatzteile (nur innerhalb eines Integrierten Produktions-Prozesses)
- Gabelstapler, Krane, etc.
- Verbrauchsmaterialien
- Schleifmittel, Fett, Kraftstoff, Schweißgase, Gasflaschen, Strom, Erdgas usw.,
- Kosten der verkauften Waren (Zahnräder)
- In das Endprodukt eingearbeitetes Material
- Sicherheitskleidung oder-ausrüstung
- Handschuhe, Overalls, Ohrstöpsel, Mützen, Brillen, Sicherheitsschuhe usw.
- Verpackungsmaterial
- Paletten, Kartons,Umreifung, Verpackung usw.,
- Forschung und Entwicklung
- Immobilien, die ausschließlich für Forschung und Entwicklung gekauft wurden
Um für die Indiana sales tax exceptions for manufacturing eingerichtet zu werden, müssen Indiana-Hersteller das Indiana-Formular ST-105 „General Sales Tax Exception Certificate“ ausfüllen, unterschreiben und an ihre Lieferanten senden. Sobald der Verkäufer das Indiana Sales Tax Exception Certificate hinterlegt hat, erhebt er keine Umsatzsteuer mehr auf qualifizierte Einkäufe und richtet das Konto als steuerfrei ein.,
Indiana Umsatzsteuer „Anspruch auf Rückerstattung“
Indiana Hersteller sind auch in der Lage Steuern fälschlicherweise an ihre Lieferanten gezahlt oder selbst auf ihre Verwendung Steuererklärungen als Teil der Indiana Umsatzsteuerbefreiungen für die Herstellung zu erholen. Der Bundesstaat Indiana verfügt über eine Verjährungsfrist, die es Herstellern ermöglicht, Umsatzsteuerrückerstattungen bis zu drei Jahren oder 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Indiana-Verkaufs-oder Nutzungssteuer zurückzufordern., Um diese gezahlten Steuern zurückzufordern, muss der Indiana-Hersteller das Indiana-Formular GA-110L „Claim for Refund“ ausfüllen, unterschreiben und an das Indiana Department of Revenue senden. Sobald das Formular „Anspruch auf Rückerstattung“ gesendet wurde, Es wird einem Indiana State Sales and Use Tax Auditor zur Überprüfung zugewiesen. Nach Abschluss der Überprüfung wird eine Rückerstattungsprüfung an den Hersteller gesendet. Die erfahrenen Umsatzsteuerberater der Agile Consulting Group freuen sich über die Möglichkeit, den Herstellern bei diesem Rückerstattungsprozess zu helfen.,
Wie bei allen Verkaufs-und Nutzungssteueruntersuchungen müssen bei der Bestimmung der Steuerbarkeit die Besonderheiten jedes Falles berücksichtigt werden. Weitere Ratschläge der Umsatzsteuerberater der Agile Consulting Group finden Sie auf unserer Seite, auf der Sie Ihre Verkäufe zusammenfassen und Steuerbefreiungen anwenden. Wenn Sie Fragen, Kommentare haben oder die spezifischen Umstände besprechen möchten, auf die Sie in Bezug auf dieses spezielle Problem oder ein anderes Umsatzsteuerproblem stoßen, wenden Sie sich bitte an einen der Umsatzsteuerberater der Agile Consulting Group unter (888) 350-4TAX (4829) oder per E-Mail an [email protected].
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