Tax Residency muss vor der Zahlung eines Besuchers bestimmt werden. Wohnsitz für Steuerzwecke unterscheidet sich von Wohnsitz für Einwanderungszwecke bestimmt. Die Bestimmung des Steuersitzes wirkt sich auf andere Entscheidungen aus, z. B.:
- welches Einkommen zu melden ist,
- welche Formulare erforderlich sind, um das Einkommen zu melden,
- welche Steuern der Besucher haftet und
- welche Steuererklärung(en) der Besucher einreichen sollte.
Bestimmung Wohnsitz für U. S., Steuerzwecke
Veröffentlichung des Internal Revenue Service 519 enthält ein Flussdiagramm, mit dem der Wohnsitz für Steuerzwecke bestimmt werden kann. Die IRS verwendet das aktuelle Kalenderjahr, um den Steuersitz zu bestimmen. Das Flussdiagramm stellt Fragen, um den Wohnsitz für Steuerzwecke zu bestimmen:
- Waren Sie ein rechtmäßiger ständiger Wohnsitz in den Vereinigten Staaten (hatte eine „Green Card“) zu jeder Zeit während des Kalenderjahres, das zuletzt endete?
- Wenn ja, dann sind Sie ein gebietsansässiger Ausländer für US-Steuerzwecke für dieses Jahr.
- Ansonsten siehe die nächste Frage.,
- Waren Sie während des gerade abgelaufenen Kalenderjahres an mindestens 31 Tagen physisch in den USA anwesend?
- Wenn ja, fahren Sie mit der nächsten Frage fort.
- Wenn nein, sind Sie ein nicht ansässiger Ausländer für US-Steuerzwecke für dieses Jahr.
- Waren Sie während des Dreijahreszeitraums, der aus den letzten drei vollen Kalenderjahren bestand, an mindestens 183 Tagen in den Vereinigten Staaten physisch anwesend und zählten alle Tage der Anwesenheit im gerade beendeten Kalenderjahr, 1/3 der Tage der Anwesenheit im Vorjahr und 1/6 der Tage der Anwesenheit im Jahr davor?,
- Wenn ja, fahren Sie mit der nächsten Frage.
- Wenn nein, sind Sie ein nicht ansässiger Ausländer für US-Steuerzwecke.
- Waren Sie während des Kalenderjahres, das zuletzt endete, an mindestens 183 Tagen in den USA physisch anwesend?
- Wenn ja, sind Sie ein gebietsansässiger Ausländer für steuerliche Zwecke.
- Wenn Nein, fahren Sie mit der nächsten Frage.
- Können Sie zeigen, dass Sie für das zuletzt abgelaufene Kalenderjahr eine steuerliche Heimat in einem fremden Land haben und eine engere Verbindung zu dieser Grafschaft als zu den Vereinigten Staaten haben?,
- Wenn ja, sind Sie ein nicht ansässiger Ausländer für US-Steuerzwecke.
- Wenn nein, sind Sie ein gebietsansässiger Ausländer für US-Steuerzwecke.
Die Veröffentlichung ist auf der IRS-Website verfügbar und ein Link ist in verwandten Informationen auf der rechten Seite angegeben. Weitere Beispiele zum Zählen von Aufenthaltstagen finden Sie in den Artikeln des Residency Test Portals.
Bei der Bestimmung des Wohnsitzes für steuerliche Zwecke werden die folgenden Definitionen verwendet, um den Status einer Person zu definieren.,
Kategorie | Definition |
US-Bürger | Eine Person, die ein Bürger der Vereinigten Staaten durch Geburtsrecht oder durch den Einbürgerungsprozess ist. |
Ständiger Wohnsitz | Eine Person, der ein rechtmäßiger ständiger Wohnsitz in den Vereinigten Staaten gewährt wurde. |
Resident Alien | Eine Person, die aufgrund ihrer physischen Präsenz in den Vereinigten Staaten zu Steuerzwecken ansässig wird., (Siehe substanzieller Präsenztest) |
gebietsfremder Ausländer | Eine Person, die kein Bürger, ständiger Wohnsitz oder Wohnsitz für Steuerzwecke ist. |
California Residency for Tax Purposes
Der Bundesstaat Kalifornien definiert einen Einwohner für Steuerzwecke als jede Person, die sich außer zu einem vorübergehenden oder vorübergehenden Zweck in Kalifornien befindet, und jede Person mit Wohnsitz in Kalifornien, die zu einem vorübergehenden oder vorübergehenden Zweck abwesend ist.,
Eine Person, die zu einem Zweck nach Kalifornien kommt, der sich über einen langen oder unbestimmten Zeitraum erstreckt, wird als Einwohner betrachtet. Eine Person, die nach Kalifornien kommt, um für kurze Zeit einen Dienst zu leisten, gilt als nicht ansässig.
Franchise Tax Board (FTB) Veröffentlichung 1031 im PDF-Format, „Richtlinien zur Bestimmung des Aufenthaltsstatus“ kann eine Person bei der Bestimmung des Wohnsitzes für Steuerzwecke unterstützen.
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