Das Heilige Römische Reich war achtzehnten Jahrhundert Europas größter Staat, ohne Russland, die viele Europäer noch als völlig getrennt angesehen.1 Das Reich wurde 800 gegründet, angeblich als direkte Fortsetzung des alten römischen Reiches in seiner endgültigen, christlichen Form., Das Ideal von Reich und Papsttum als zwei Säulen einer gemeinsamen christlichen Ordnung war lange verblasst, aber der Kaiser wurde auch nach der Übernahme eines Kaisertitels durch den Zaren im Jahr 1721 noch formell als Europas herausragender Monarch anerkannt.Jahrhundert übernahmen Kaiser unmittelbar nach ihrer Wahl zum deutschen König die volle kaiserliche Würde und Vorrechte und erforderten eine Krönung durch den Papst., Jahrhundert hatten sich die mit dem Reich verbundenen italienischen Länder, bekannt als „kaiserliches Italien“, mit der Lombardei, Genua, der Toskana und einigen kleineren nördlichen Fürstentümern zusammengeschlossen, wobei Savoyen (durch den Besitz Sardiniens von 1720 zu einem Königreich erhoben) formal Teil Deutschlands war. Burgund galt lange nicht mehr als Königreich, und hatte sich in das Gebiet des modernen Luxemburg und Belgiens, das zu der Zeit als Niederlande bekannt war, oder „Flandern“ für britische Diplomaten zusammengezogen., Das Suffix „der deutschen Nation“ wurde manchmal nach dem späten fünfzehnten Jahrhundert an die Wörter „Heiliges Römisches Reich“ angehängt, aber dies war nie ein offizieller Titel. Außenstehende betrachteten das Reich im achtzehnten Jahrhundert zunehmend als „Deutschland“. Die Definitionen dessen, was es bedeutete, „deutsch“ zu sein, änderten sich erheblich, insbesondere ab den 1770er Jahren, blieben aber vor dem neunzehnten Jahrhundert weitgehend mit Politik, nicht mit Kultur oder Sprache verbunden., Für die meisten seiner Bewohner blieb „Deutschland“ das Reich, das einen politischen und rechtlichen Rahmen für ein dichtes und vielfältiges Netzwerk verschiedener Gemeinschaften, religiöser und kultureller Gruppen bildete.
Die österreichische Habsburger-Dynastie hielt die Position des Kaisers kontinuierlich zwischen 1438 und der Auflösung des Reiches im Jahre 1806, mit Ausnahme der kurzen Herrschaft von Karl VII 1742-5, die aus dem bayerischen Zweig der Wittelsbacher kam.2 Die Habsburger erwarben Spanien und sein überseeisches Reich 1516, teilten sich aber nach 1558 in spanische und österreichische Zweigniederlassungen auf., Der erbliche Besitz Österreichs, Böhmens und einiger Enklaven im Südwesten Deutschlands gab den Habsburgern die direkte Kontrolle über ein Drittel des Reiches. Sie erwarben weitere Länder jenseits der kaiserlichen Grenzen, hauptsächlich durch die Rückeroberung Ungarns von den osmanischen Türken 1683-99. Das Aussterben ihrer spanischen Cousins im Jahr 1700 löste den spanischen Erbfolgekrieg aus (1701-14), in dem österreichische Versuche, das gesamte Erbe zu erhalten, durch eine Kombination aus französischer Opposition und anglo-niederländischer Zurückhaltung, eine Erholung des globalen Habsburger Reiches des sechzehnten Jahrhunderts zu sehen, vereitelt wurden., Nichtsdestotrotz erwarben die österreichischen Habsburger die Niederlande (Burgund), die zwar formal Teil des Reiches geblieben waren, aber seit 1548 von Spanien regiert wurden. Österreich erhielt auch die Lombardei (Mailand), die seit 1536 spanisch war, sowie Spaniens Besitztümer in Neapel und (bis 1720) Sizilien. Das Aussterben der Medici-Familie im Jahre 1737 ermöglichte es den Habsburgern, dies auch als Esche-Lehen zu beanspruchen. Obwohl Neapel und Sizilien 1735 verloren gingen, erzielte Österreich nach 1772 auf Kosten Polens beträchtliche Gewinne., Bereits 1773 hatten die Habsburger mehr als doppelt so viel Land außerhalb der kaiserlichen Grenzen wie in ihnen, während ihr gesamter Besitz ungefähr so groß war wie das gesamte Reich. Diese materielle Macht verringerte ihre Abhängigkeit vom kaiserlichen Titel, um ihr internationales Ansehen zu erhalten.
Die Habsburger hatten bereits in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts die rechtliche und politische Autonomie ihres Erblandes in Österreich und Böhmen gefestigt und fast gänzlich außer Reichweite kaiserlicher Institutionen gebracht., Sie setzten die Privilegien fort, die Spaniens Besitztümern bereits gewährt wurden, sobald sie diese nach dem spanischen Erbfolgekrieg erhalten hatten. Ihr Umgang mit dem Rest des Reiches blieb jedoch an die um 1500 formalisierte kaiserliche Verfassung gebunden. Die Verfassung beruhte auf einem feudalen Netzwerk von rund 220 größeren kaiserlichen Lehen und vielen kleineren, die alle in einer komplexen und zunehmend starren Hierarchie eingestuft waren., Alle größeren Lehen waren formal direkt dem Kaiser unterstellt, und jeder Eigentümerwechsel (einschließlich Söhne nachfolgender Väter in erblichen Fürstentümern) erforderte eine kaiserliche Erlaubnis für den neuen Eigentümer, um rechtliche und politische Befugnisse auszuüben. Obwohl der Kaiser den tatsächlichen Besitz nicht bestreiten konnte, halfen seine Feudalmächte den Habsburgern, die kaiserliche Politik zu beeinflussen.
Es gab immer weit mehr Lehen als politische Einheiten, denn die führenden Fürsten besaßen jeweils viele Lehen. Neben den Habsburgern dominierten vier weitere Familien die kaiserliche Politik., Die Brandenburger Hohenzollern waren die wichtigsten, da ihr Besitz von Preußen außerhalb der kaiserlichen Gerichtsbarkeit ihnen ein eigenes Königreich gab. Während das Zentrum der Hohenzollernmacht in Brandenburg blieb, wechselte die Aufmerksamkeit ihrer Rivalen, der Hannoveraner Guelphs, nach ihrer Nachfolge dort 1714 nach Großbritannien. Die sächsische Wettin-Familie erwarb auch einen königlichen Titel, dank ihrer sukzessiven Wahl als polnische Könige zwischen 1697 und 1714., Im Gegensatz dazu war es weder dem pfälzischen noch dem bayerischen Zweig der Wittelsbacher gelungen, trotz starker Beteiligung (auf gegnerischer Seite) am spanischen Erbfolgekrieg eine zu erhalten. Wittelsbacher Ressentiments waren eine wichtige Quelle der Spannung innerhalb des Reiches in den 1740er Jahren.
Unter dieser Machtelite befand sich ein mittlerer Rang von rund zehn weltlichen Fürstentümern, von denen Hessen – Kassel, Württemberg und Braunschweig die wichtigsten waren., Zusammen mit den großen Vier besaßen diese die Mehrheit der weltlichen Lehen des Reiches, wobei der Rest (meist einzeln) von rund 50 kleinen Fürsten und Grafen gehalten wurde. Die restlichen 60 Lehen gehörten der kaiserlichen Kirche als kirchliche Gebiete an, die von Fürstbischöfen, Äbte und Prioren regiert wurden, die jeweils von ihrem Dom-oder Abteikapitel gewählt wurden. Diese Kirchenmänner besaßen die gleichen politischen Befugnisse wie weltliche Herrscher in ihren eigenen Territorien sowie die spirituelle Gerichtsbarkeit über ihre eigenen Einwohner und die benachbarten katholischen Territorien., Die protestantischen säkularen Fürstentümer kontrollierten ihre eigenen Staatskirchen, einschließlich der Entscheidung über theologische Angelegenheiten. Ihre katholischen Kollegen kontrollierten auch ihren eigenen Klerus, akzeptierten jedoch unterschiedliche Grade der spirituellen Gerichtsbarkeit von den kaiserlichen Bischöfen im weiteren Rahmen dessen, was immer noch behauptete, eine universelle Kirche zu sein. So war die kirchliche Autorität im gesamten Reich so dezentral wie die politische Macht. Schließlich gab es rund 50 selbstverwaltete Reichsstädte, von denen die meisten weniger als 10.000 Einwohner und oft sehr wenig Territorium außerhalb ihrer Mauern hatten.,
Die Politik wurde in gewisser Weise durch das klare Übergewicht Österreichs und Preußens vereinfacht, wobei die beiden Monarchien zusammen fast die Hälfte des Reiches kontrollierten, zusätzlich zu ihren wesentlichen Ländern außerhalb. Weitere 18 Prozent wurden von Hannover, Sachsen, Bayern und der Pfalz gehalten, was bedeutet, dass die Mehrheit der autonomen Einheiten des Reiches nur in ein Drittel seiner Fläche, hauptsächlich entlang des Rheins und des Mains, gepresst wurde. Die Politik war geprägt von einer Spannung zwischen der formalen Verfassungshierarchie und der tatsächlichen Verteilung von Macht und Ressourcen., Obwohl einzeln klein, waren die mittleren und kleineren Fürstentümer von Bedeutung, weil sie den Großteil der formellen Vertretung in den um 1500 gegründeten gemeinsamen Institutionen innehatten, um interne Probleme zu lösen und kollektive Verteidigung zu organisieren. Zu diesen Institutionen gehörten der Reichstag, der nach 1663 in der Kaiserstadt Regensburg dauerhaft in der Sitzung blieb, sowie die zehn Kreise, die praktisch alle deutschen und burgundischen Länder des Reiches auf regionaler Basis gruppierten und auch eigene Versammlungen hatten., Die Vertretung in den Kreisversammlungen stimmte nicht immer mit der im Reichstag überein, da viele kleinere Lehen von letzterem ausgeschlossen waren oder nur teilweise Rechte besaßen. Nichtsdestotrotz machte die Repräsentation die Lehen (oder direkter ihre Besitzer) zu „Kaisergütern“ oder konstituierenden Mitgliedern des Reiches, die wichtige Mächte mit dem Kaiser teilten. Das Reich war somit eine gemischte Monarchie, mit dem Kaiser als souveränem Oberherrn, aber verpflichtet, mit den kaiserlichen Ständen durch kaiserliche Institutionen zu verhandeln, um verbindliche Entscheidungen in Schlüsselfragen zu treffen, einschließlich der militärischen Mobilisierung.,
Formal waren die sechs weltlichen und drei kirchlichen Kurfürsten, die allein berechtigt waren, zu wählen, wer Kaiser sein sollte, die führenden kaiserlichen Güter.3 Sie konnten warten, bis ein bestehender Amtsinhaber wie 1740 starb, oder sie konnten zu Lebzeiten eines Kaisers wie 1764 einen designierten Nachfolger wählen, der als König der Römer bekannt war. Die Habsburger waren die natürliche Wahl als die reichste aller Familien des Reiches, da die kaiserlichen Güter erwarteten, dass der Kaiser seine Verantwortung weitgehend aus seinen eigenen Mitteln übernahm., Die Konzentration der habsburgischen Besitztümer in der südöstlichen Ecke des Reiches war ein weiterer Faktor, da dies ihnen ein direktes Interesse gab, sich den Osmanen zu widersetzen, die bis Mitte des achtzehnten Jahrhunderts eine starke Bedrohung darstellten.
Die Habsburger sahen den kaiserlichen Titel als wesentlich für ihre internationale Stellung und nützlich im Wettbewerb um die militärische Unterstützung der deutschen Fürsten. Letztere hatten ihre eigenen ständigen Armeen während des späten siebzehnten Jahrhunderts gegründet, teilweise, um ihre Verantwortung im Rahmen des Systems der kollektiven Verteidigung des Reiches zu erfüllen, das in 1681-2 reformiert worden war.,4 Ihre Militarisierung war jedoch auch eine direkte Folge ihres mehrdeutigen internationalen Status. Die Friedensregelung, die den spanischen Erbfolgekrieg beendete, bestätigte, dass sich Europa aus unabhängigen Staaten zusammensetzte, obwohl umstritten blieb, ob diese als gleichwertig miteinander interagieren konnten. Deutsche Fürsten waren nicht unabhängig. Sie konnten internationale Allianzen schließen und sogar auf eigene Rechnung ausländische Kriege führen, aber diese Aktivitäten waren verfassungsrechtlichen Beschränkungen unterworfen, um dem Reich oder dem Kaiser nicht zu schaden. Dies war keine bloße Formalität., Kaiser Joseph I. beschlagnahmte Mantua, Bayern und Köln, um Frankreich während des spanischen Erbfolgekrieges zu unterstützen. Obwohl Bayern und Köln schließlich im Rahmen der Friedensregelung 1714 wiederhergestellt wurden, behielt Österreich Mantua für sich. Sogar Brandenburg-Preußen kam bis 1740 in die Rechtsordnung zurück und das Reich blieb den Hohenzollern lange danach wichtig.5
Der unsichere Status der Fürsten machte die imperiale Politik sehr wettbewerbsfähig., Jahrhundert waren interne Konflikte (einschließlich des Dreißigjährigen Krieges 1618-48) wiederholt der Gefahr ausgesetzt, Land und Einfluss gewaltsam zu ergreifen. Das Imperium konsolidierte interne Kontrollen und umschrieb das fürstliche Handeln stark. Nur Preußen gelang es, durch Gewalt zu expandieren und Schlesien 1740-5 zu erobern, aber nur dann auf Kosten einer dauerhaften Habsburger Feindschaft., Die Entstehung dieser offenen österreichisch-preußischen Rivalität erhöhte das Interesse anderer europäischer Mächte an der Erhaltung der inneren Ordnung des Reiches, um zu verhindern, dass die deutsche Großmacht die Ressourcen der verbleibenden Fürstentümer kontrolliert. Folglich konzentrierte sich die imperiale Politik auf geringfügige Anpassungen des Status, die von außenstehenden Beobachtern (und vielen Historikern) oft als irrelevant angesehen wurden, aber für die Beteiligten von entscheidender Bedeutung waren.
Großbritannien die Beziehungen mit dem Kaiserreich lief durch den secretary of state für das Northern Department, das für die Ernennung der Gesandten und diplomatischen Korrespondenz.,6 Britische Staatssekretäre und Diplomaten unterschieden sich in ihren Kenntnissen der kaiserlichen Politik und ihrer Sympathie für deutsche fürstliche Ziele erheblich. Ihre Papiere bleiben eine unbestrittene Quelle für die Artikulation nationaler Vorurteile und Identitäten. Die diplomatischen Beziehungen Großbritanniens spiegelten sowohl die dezentrale Struktur des Imperiums als auch die Spannungen zwischen der materiellen Macht und der formellen Verfassungsordnung wider. Dem Imperium fehlte eine einzige „nationale“ Hauptstadt, die die Anwesenheit mehrerer britischer diplomatischer Vertretungen gleichzeitig erforderte., Der Gesandte des Habsburgischen Hofes in Wien war der wichtigste und für den Großteil der überlebenden Papiere verantwortlich (SP80 / 31-240). Die Anwesenheit eines eigenen Gesandten in Antwerpen oder Brüssel war eine Folge der historischen Verbindungen der Niederlande nach Spanien vor 1700 sowie ihrer strategischen und kommerziellen Bedeutung (SP77/63-112)., Gesandte wurden zunächst auch in Regensburg gehalten, wo sie beim Reichstag akkreditiert waren (SP81/143), 170-6); SP105/33-47), während andere bei Bedarf an einzelne fürstliche Gerichte geschickt wurden, um beispielsweise die Heirat Georg III. mit Charlotte von Mecklenburg-Strelitz 1761 auszuhandeln (SP81/178). Außerhalb dieser hochpolitischen Missionen unterhielt Großbritannien einen Gesandten in Hamburg, der die Hauptleitung für den Handel zwischen Deutschland, Großbritannien und seinen Kolonien war (SP82/32-103)., Da Hamburg auch ein Zentrum für Nachrichten über Norddeutschland und die Ostsee war, ist diese Korrespondenz auch für andere Themen nützlich. Gesandte waren auch im kaiserlichen Italien anwesend, insbesondere in der Toskana nach 1737 (SP105/281-329).
Die Korrespondenz mit Gesandten in Wien und Brüssel spiegelt den Umgang Großbritanniens mit Österreich als Großmacht wider, mehr als die Habsburger als Kaiser, obwohl Berichte aus Wien wertvolle Informationen über die kaiserliche Politik enthalten., Die Korrespondenz in die frühen 1720er Jahre wird von Bemühungen dominiert, die Siedlung zu sichern, die den spanischen Erbfolgekrieg beendete, insbesondere der Barrierevertrag, der es den Niederländern ermöglichte, Festungen in den österreichischen Niederlanden auf Kosten der Habsburger zu besetzen. Hier sollten die Studenten die Papiere des britischen Gesandten in Den Haag (SP84; SP101/130-5) sowie die in Flandern (SP77) und Wien (SP80) konsultieren.,7 Ein Schlüsselelement dieser Verhandlungen aus britischer Sicht war die Anerkennung des Erwerbs eines großen Teils der ehemaligen deutschen Besitztümer Schwedens durch Hannover am Ende des Großen Nordischen Krieges (1700-21) sowie die allgemeine Sicherheit dieser Wählerschaft. Zu diesem Zweck zahlte Großbritannien Hessen-Kassel, um seine Armee im Kriegsfall bereit zu halten, Hannover zu verteidigen (SP81 / 118-24).8 Religion spielte an dieser Stelle eine herausragende Rolle, wobei Großbritannien Hannovers Bemühungen zur Verteidigung wahrgenommener protestantischer Interessen während einer Krise unterstützte, die durch die prokatholische Politik in der Pfalz ausgelöst wurde (SP81/120-1, 179; SP82/36).,9
Die anglo-österreichischen Beziehungen verschlechterten sich mit der gegenseitigen Ausweisung der Botschafter 1727 (SP80/60-1).10 Während des polnischen Erbfolgekrieges (1733-5) gelang es Großbritannien auch nicht, Österreich gegen Frankreich zu unterstützen, obwohl die Korrespondenz seiner Diplomaten nützliches Material über die Kriegsanstrengungen der Habsburger enthält (z. B. SP80/227). Großbritannien unterstützte jedoch die Bemühungen, die österreichischen Besitztümer für die Tochter von Karl VI., Maria Theresia, intakt zu halten., Dies wurde von Frankreich, Spanien, Bayern und Preußen während des österreichischen Erbfolgekrieges (1740-8) bestritten, für den es eine Fülle von diplomatischem und militärischem Material gibt (siehe esp. SP81/158 Teile 1 und 3 SP87/8-26). Ein Schlüsselelement war die Unterstützung Großbritanniens für die Wahl von Maria Theresas Ehemann Franz Stephan zum Kaiser 1745 (SP81/92-3; SP105/24-5). Dies führte zur Gründung eines ständigen Gesandten nach Köln (SP81/125-42, 144-57)., Anschließend versuchten britische Diplomaten, die Kurfürsten davon zu überzeugen, Maria Theresias Sohn Joseph zum König der Römer zu wählen, um die Kontinuität der habsburgischen Herrschaft sicherzustellen (SP81 / 158 Teil 2, SP105 / 33-8).11 Diese Bemühungen gingen mit weiteren Verträgen für deutsche Truppen zum Schutz Hannovers im Kriegsfall einher, die unter anderem Verhandlungen mit Ansbach-Bayreuth erforderten (SP 81/180).12
Diese Politik änderte sich dramatisch in 1756 mit dem Zusammenbruch des sogenannten Alten Systems der anglo-niederländischen Unterstützung für Österreich gegen Frankreich., Österreich sicherte sich französische Unterstützung gegen Preußen, das sich inzwischen mit Großbritannien verbündete. Das Ergebnis war der Siebenjährige Krieg (1756-63), in dem ein beträchtliches britisches Kontingent entsandt wurde, um deutsche Hilfskräfte bei der Verteidigung Hannovers zu unterstützen (SP87/27-48). Das deutsch-französische Bündnis bestand nach dem Krieg fast dreißig Jahre lang und verringerte das britische Interesse an kaiserlichen Institutionen, da es wenig Sinn machte, die kaiserliche Führung der Habsburger zu unterstützen. Die meisten britischen Diplomaten glaubten nun, das Imperium sei im Niedergang und nicht in der Lage zu reformieren.,13 Ein Zeichen dafür war, dass Großbritanniens Vertreter im Reichstag diese Rolle im Allgemeinen mit einem Gesandten beim Bayerischen Hof in München verband, wo er im Allgemeinen blieb, anstatt Regensburg zu besuchen (SP81/94-116, SP105/39 – 47). Das Interesse am Reich wurde mit dem Ausbruch des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges 1775 vorübergehend wiederbelebt, wurde jedoch vollständig von britischen Bemühungen zur Rekrutierung von Hilfskräften aus Hessen-Kassel und anderen mittleren Fürstentümern dominiert (SP81/181-97).,14
ANMERKUNGEN:
1 Für einen Überblick über historische Debatten über das Reich und seine Funktionsweise siehe P. H. Wilson, The Holy Roman Empire 1495-1806 (2nd ed., Basingstoke, 2011). Detailliertere Berichterstattung in J. Whaley, Deutschland und das Heilige Römische Reich (2 vols. Oxford , 2012).
2 C. W. Ingrao, The Habsburg monarchy 1618-1815 (2. Aufl. Cambridge, 2000).,
3 Die drei (katholischen) kirchlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier, drei säkulare protestantische Kurfürsten von Sachsen, Brandenburg und Hannover sowie ihre katholischen Amtskollegen in Böhmen, Bayern und der Pfalz.
4 Hierzu siehe P. H. Wilson, deutsche Armeen. Krieg und deutsche Politik 1648-1806 (London, 1998).
6 Obwohl datiert, Kapitel 5-7 des D. B., Horn, Großbritannien und Europa im achtzehnten Jahrhundert (Oxford, 1967) bieten im Wesentlichen eine précis der Korrespondenz mit dem Reich in der SP-Serie enthalten.
7 D. McKay, Verbündeten Komfort. Diplomatische Beziehungen zwischen Großbritannien und Österreich 1714-1719 (New York, 1986); R. Hatton, Diplomatische Beziehungen zwischen Großbritannien und der Niederländischen Republik 1714-1721 (London, 1950).
9 A. C. Thompson, Britain, Hanover and the Protestant interest, 1688-1756 (Woodbridge, 2006).
13 P. H., Wilson, „Das alte Reich“, in William Doyle (Hrsg.) Das Ancien Regime (Oxford University Press, 2012), pp. 540 – 55.
14 R. Atwood, Die Hessen. Söldner aus Hessen-Kassel in der amerikanischen Revolution (Cambridge, 1980).
ZITAT: Wilson, Peter H.: „Das Heilige römische Reich im Achtzehnten Jahrhundert.“State Papers Online, Das Achtzehnte Jahrhundert 1714-1782, Cengage Learning EMEA Ltd, 2015
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