Die Terminologie verwendet, um Handel und Berufsverbände zu beschreiben, erzeugt oft viel Verwirrung. Folglich ist es sinnvoll, zwei Schlüsselbegriffe zu klären. Verbände werden im Allgemeinen als gemeinnützige und steuerbefreite Einheiten organisiert und betrieben. Der gemeinnützige Status bezieht sich auf den Status der Gründung nach staatlichem Recht; Der steuerbefreite Status bezieht sich auf die Befreiung von der Bundeseinkommensteuer nach dem Internal Revenue Code.,
Wer nichts anderes weiß, könnte vernünftigerweise zu dem Schluss kommen, dass Verbände als gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen möglicherweise keine Gewinne erzielen (mehr Einnahmen als Ausgaben erzielen) und keine Steuern zahlen müssen. Keine der Schlussfolgerungen ist richtig.
Obwohl sie gemeinnützige Organisationen sind, dürfen Verbände mehr Einnahmen als Ausgaben erzielen und behalten dennoch ihren gemeinnützigen Status. Als gemeinnützige Organisationen ist es Verbänden untersagt, ihr Nettoeinkommen an Personen zu verteilen, die die Organisationen kontrollieren., Ebenso ist es ihnen untersagt, Eigenkapital für private Zwecke anzuhäufen. Gemeinnützige Organisationen haben sich dafür entschieden, Programme zum Nutzen der Mitglieder und der Öffentlichkeit und nicht der Privatpersonen durchzuführen. Ihre Einnahmen müssen daher gesetzlich der Förderung der Zwecke gewidmet sein, für die sie organisiert wurden. Gemeinnützige Organisationen haben keine Aktionäre und zahlen keine Dividenden – alle Einnahmen werden zur Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke in die Organisation „reinvestiert“.
Die meisten Verbände sind auch steuerbefreite Einheiten, aber sie müssen nicht sein., Da die Anforderungen für die Befreiung von der Bundeseinkommensteuer strenger sind als die für den Status einer gemeinnützigen Körperschaft, gibt es einige Verbände, die gemeinnützige Körperschaften sind, aber nicht für eine Befreiung von der Bundeseinkommensteuer in Frage kommen. Diese Organisationen sind jedoch nur wenige und weit voneinander entfernt. Die meisten gemeinnützigen Organisationen sind nach einem der 25 Unterabschnitte von Abschnitt 501(c) des Internal Revenue Code für die Befreiung von der Einkommensteuer des Bundes berechtigt. Die meisten Vereinigungen sind nach den Abschnitten 501(c)(3) oder (c)(6) steuerfrei und eine kleinere Anzahl nach den Abschnitten 501(c)(4) oder (c)(5)., Darüber hinaus bilden einige 501(c)(6) Vereinigungen verwandte bildungs-oder gemeinnützige Stiftungen, die nach Abschnitt 501(c)(3) befreit sind, zusammen mit anderen steuerpflichtigen und/oder steuerbefreite Tochtergesellschaften.
Aber was bedeutet Steuerbefreiung? Bedeutet das, dass eine Organisation von allen Steuern befreit ist? Nein. Steuerbefreiter Status bedeutet, dass eine Organisation von der Zahlung der Bundeseinkommenssteuer auf Einnahmen aus Aktivitäten befreit ist, die im Wesentlichen mit den Zwecken zusammenhängen, für die das Unternehmen organisiert wurde (d. H. Zu den Zwecken, für die der Organisation der steuerbefreite Status gewährt wurde)., Die Organisation muss jedoch die Bundeseinkommenssteuer (zu Standard-Körperschaftsteuersätzen) auf Einkommen zahlen, die nicht mit ihren steuerfreien Zwecken zusammenhängen, die als unabhängige Unternehmenseinnahmen (UBI) bezeichnet werden. Organisationen, die die Anforderungen für die Steuerbefreiung des Bundes erfüllen, können sich im Allgemeinen auf diesen Status verlassen, um ihr Einkommen von der staatlichen Körperschaftsteuer zu befreien.,
Die meisten steuerfreien Verbände unterliegen jedoch weiterhin einer Vielzahl anderer Steuern, darunter Steuern auf die Gehaltsabrechnung (Sozialversicherung, Medicare und Arbeitslosigkeit) des Bundes, Steuern auf staatliche und lokale Arbeitslosigkeit, Grundsteuern, persönliche Grundsteuern, Verkaufs-und Nutzungssteuern, Franchise-Steuern und Steuern auf Lobbyaktivitäten. Ausnahmen für bestimmte staatliche und lokale Steuern sind manchmal für bestimmte Arten von philanthropischen Organisationen sowie für bestimmte Hochschulen und Universitäten, Krankenhäuser und andere Einrichtungen vorgesehen.,
Verbände sind verpflichtet, jederzeit die strengen Richtlinien sowohl für die Steuerbefreiung als auch für den gemeinnützigen Status einzuhalten, um ihren bevorzugten Status nach Bundes-und Landessteuergesetze und staatlichen Körperschaftsgesetze zu halten.
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