Die A–, B-und C-Verträge von Vertrags-und Selbstverwirklichungsarbeiten im Rahmen des Lizenzgesetzes des kalifornischen Auftragnehmers

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Das California Contractors State License Board erteilt Lizenzen in drei allgemeinen Klassifikationen:

  1. Class A-General Engineering Contractors;
  2. Class B-General Building Contractors; und
  3. Class C-Specialty Contractors, von denen es derzeit 42 verschiedene Klasse C Specialty Contractors Lizenztypen.,

Jede dieser Lizenzklassifikationen verfügt über separate Vertragsregeln und Regeln, wann Arbeiten selbst ausgeführt werden können, was für viele verwirrend sein kann.

Minor Work Exception

Eine wichtige (wenn auch „geringfügige“) Ausnahme ist, dass keine Lizenz des Auftragnehmers erforderlich ist, unabhängig davon, welche Art von Arbeit ausgeführt wird, wenn das Projekt einen Wert von weniger als $500 hat. Die als „Minor Work Exception“ bekannte Ausnahme ist eine projektbasierte, nicht arbeitsbasierte Ausnahme., Wenn ein Projekteigentümer beispielsweise seine Küche zu einem Preis von 6.000 US-Dollar umbaut und die Kosten für den Bodenbelag nur 300 US-Dollar betragen, müsste die Person, die den Bodenbelag ausführt, eine Bauherrenlizenz in der entsprechenden Klassifizierung haben, da die Gesamtkosten der Arbeit 500 US-Dollar oder mehr betragen.

Class A-General Engineering Contractors

Class A – General Engineering Contractors dürfen nur direkte Verträge und Unteraufträge für Projekte abschließen, die spezielle technische Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, und dürfen nur selbst Arbeiten ausführen, die unter ihre Lizenzklassifikation fallen.,

Klasse C – Specialty Contractors

– Klasse C – Specialty Contractors, wie ein Klasse-A – General Engineering Contractor, betreten nur in direkten Verträgen und unterverträgen für Projekte einsetzen, bei denen die besonderen Fähigkeiten seiner Lizenz, aber im Gegensatz zu einer Klasse Einen Auftragnehmer, der eine Klasse C Auftragnehmers selbst durchführen, arbeiten, fällt in Ihren Lizenz-Klassifikation oder die zufällige und ergänzt die Leistung der Arbeit, für die es lizenziert ist.,

Class B-General Building Contractors

Class B – General Building Contractors, im Gegensatz zu einem Class A – General Engineering Contractor und einem Class C – Specialty Contractor, können direkte Verträge und Unteraufträge abschließen, die Folgendes umfassen: (1) Projekte, die nur Rahmung oder Tischlerei betreffen; (2) Projekte, die zwei oder mehr unabhängige Gewerke außer Rahmung oder Tischlerei betreffen (d. H. Rahmung oder Tischlerei können nicht auf die zwei oder mehr unabhängigen Gewerke zählen); oder (3) Projekte, bei denen der Class B – Generalunternehmer die entsprechende Class C-Speziallizenz besitzt.,

Im Gegensatz zu einem Generalunternehmer der Klasse A und einem Spezialunternehmer der Klasse C kann ein Generalunternehmer der Klasse B alle Arbeiten (auch Arbeiten ohne Rahmen oder Tischlerei) selbst ausführen, mit Ausnahme von Arbeiten, für die eine C-16-Brandschutz – oder C-57-Bohrlochlizenz erforderlich wäre.

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