April 3, 2006
Rodney S. Maddox
Chief Deputy Secretary of State
North Carolina Department of the Secretary of State
P. O. Box 29622
Raleigh, N. C. 27626-0622
Re: Gutachten; Public Records Law – Criminal Records; N. C. Gen. Stat. § 132-1.4 (2005)
sehr Geehrter Herr, Maddox:
Dieses Schreiben ist als Antwort auf Ihre Bitte um eine Stellungnahme, ob Aufzeichnungen von der North Carolina Department of the Secretary of State erhalten und produziert (im Folgenden „die Abteilung“) ausschließlich für den Zweck, einen Bericht über eine offensichtliche kriminelle Verletzung unter N. C. Gen. Stat zu machen. § 120-47. 10, fallen unter die Ausnahme von der Public Records Act in N. C. Gen. Stat gefunden. § 132-1.4. Unserer Meinung nach handelt es sich bei den in Ihrem Besitz befindlichen Aufzeichnungen in der Regel nicht um strafrechtliche Ermittlungen oder Nachrichtendienste, sondern um öffentliche Aufzeichnungen., Bei der Erreichung dieser Bestimmung haben wir relevante Statuten aus dem Public Records Act sowie aktuelle und aktuelle Änderungen der Lobbygesetze berücksichtigt.
Öffentliche Aufzeichnungen, wie von N. C. Gen. Stat definiert., § 132-1, bedeutet “ ll Dokumente, Papiere, Briefe, Karten, Bücher, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, magnetische oder andere Bänder, elektronische Datenverarbeitungsaufzeichnungen, Artefakte, oder anderes Dokumentationsmaterial, unabhängig von der physischen Form oder Eigenschaften, gemacht oder erhalten gemäß Gesetz oder Verordnung im Zusammenhang mit der Transaktion von öffentlichen Unternehmen durch eine Agentur von North Carolina Regierung oder ihre Unterteilungen.,“
Das Gesetz über öffentliche Aufzeichnungen erlaubt eindeutig den öffentlichen Zugang zu allen öffentlichen Aufzeichnungen, die sich im Besitz einer Agentur befinden“, es sei denn, entweder die Agentur oder der Datensatz sind ausdrücklich vom Mandat des Statuts befreit.“Times-News Publishing Co. v. Staat, 124 N. C. App. 175, 176, 474 S. E. 2d 450, 451-52 (1996), disc. review denied, 345 N. C. 645, 483 S. E. 2d 717 (1997); N. C. Gen. Stat. § 132-1 ff. Sie erkundigen sich, ob die betreffenden Aufzeichnungen vom Public Records Act gemäß N. C. Gen. Stat ausgenommen sind. § 132-1.4. N. C. Gen. Stat. §132-1.,4(a) liefert in Teil „ecords der strafrechtlichen Ermittlungen von öffentlichen Strafverfolgungsbehörden oder Aufzeichnungen über Kriminalpolizeiliche Informationen zusammengestellt von öffentlichen Strafverfolgungsbehörden nicht öffentliche Einträge wie definiert von G. S. 132-1.“
Die Schwellenwertfrage besteht daher darin, festzustellen, ob die Abteilung eine Strafverfolgungsbehörde ist, wenn sie offensichtliche Verstöße gegen die Lobbygesetze gemäß N. C. Gen. Stat meldet. § 120-47.10. N. C. Gen. Stat. § 132-1.,4 (b) sieht vor, dass eine öffentliche Strafverfolgungsbehörde „jede staatliche oder lokale Behörde, Kraft, Abteilung oder Einheit, die für die Untersuchung, Verhinderung oder Lösung von Gesetzesverstößen verantwortlich ist.“Nach der Überprüfung der aktuellen Statuten, die Lobbying regeln, und der jüngsten Änderungen dieser Statuten kommen wir zu dem Schluss, dass die Abteilung keine Strafverfolgungsbehörde ist, wenn sie eine Überweisung eines offensichtlichen strafrechtlichen Verstoßes gemäß der aktuellen Version von
N. C. Gen. Stat. § 120-47.10.
N. C. Gen. Stat. § 120-47.,10 sieht vor:
Der Staatssekretär meldet dem Generalstaatsanwalt offensichtliche Verstöße gegen diesen Artikel. Der Generalstaatsanwalt leitet auf Beschwerde gegen Verstöße gegen diesen Artikel eine angemessene Untersuchung ein und leitet eine Kopie der Untersuchung an den Bezirksstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft im Sinne von G. S. 7A-60 weiter, zu der Wake County gehört, der jede Person strafrechtlich verfolgt, die gegen Bestimmungen dieses Artikels verstößt.
Es ist offensichtlich auf dem Gesicht von N. C. Gen. Stat. § 120-47.,10 dass der Generalstaatsanwalt für die Untersuchung offensichtlicher Verstöße gegen die Lobbygesetze verantwortlich ist und dass der Bezirksstaatsanwalt für die Verfolgung von Personen verantwortlich ist, die gegen die Lobbygesetze verstoßen. Derzeit beschränkt sich die Funktion der Abteilung darauf, dem Generalstaatsanwalt einen Bericht über offensichtliche Verstöße gegen die Lobbygesetze vorzulegen. Daher ist die Abteilung keine Strafverfolgungsbehörde, wenn sie diese bestimmte Funktion ausführt.
Vor kurzem hat der Gesetzgeber die Lobbygesetze geändert., Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 werden die Befugnisse und Pflichten der Abteilung um die Befugnis zur Erteilung von Vorladungen und Vorladungen erweitert duces tecum soweit erforderlich, um Ermittlungen wegen Verstößen gegen Lobbyarbeit in der Legislative und Lobbyarbeit in der Exekutive durchzuführen. N. C. Gen. Stat. §§ 120-47.7 B und 147-54.39. Diese erweiterten Befugnisse stehen im Einklang mit der Durchführung von Ermittlungen gemäß N. C. Gen. Stat. § 132-1.4., Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bestätigt, dass zusätzlich zu diesen neuen Befugnissen und Pflichten alle Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung von Lobbybeschwerden durch die Abteilung gesammelt wurden, als Aufzeichnungen über strafrechtliche Ermittlungen gemäß N. C. Gen. Stat betrachtet werden. § 132-1.4. N. C. Gen. Stat. §§ 120-47.7 B und 147-54.39.
“ Das Grundprinzip der gesetzlichen Konstruktion besteht darin, die Absicht des Gesetzgebers zu erkennen. Um die Absicht der Generalversammlung zu erkennen, sollten die Statuten in pari materia nach Möglichkeit gemeinsam ausgelegt und harmonisiert werden.“State v. Jones, 359 N.,C. 832, 835-46, 616 S. E. 2d 496, 498 (2005) (Zitate ausgelassen). Darüber hinaus haben unsere Gerichte anerkannt, dass, wenn mehrere Statuten ein einzelnes Thema ansprechen, ihre „Aufgabe darin besteht, wenn möglich allen Abschnitten jedes Statuts Wirkung zu verleihen und sie zu einem einzigen Gesetz zu diesem Thema zu harmonisieren.“Brown v. Flowe, 349 N. C. 520, 523-24, 507 S. E. 2d 894, 896 (1998) (Zitate ausgelassen).,
Die Anwendung dieser gut etablierten Grundsätze der gesetzlichen Konstruktion auf die Tatsachen durch Ihre Anfrage vorgelegt, schließen wir, dass, weil der Gesetzgeber neue gesetzliche Bestimmungen erstellt, die mit Wirkung zum 1. Januar 2007, insbesondere vorsehen, dass die Abteilung Ermittlungsakten der Legislative Lobbying und Exekutive Lobbying Aufzeichnungen von strafrechtlichen Ermittlungen betrachtet werden, Aufzeichnungen von der Abteilung erhalten offensichtliche Verstöße nach der aktuellen Version von N. C. Gen. Stat zu melden. § 120-47.10 sind öffentliche Aufzeichnungen.,
Wir hoffen, dass dieser Brief auf Ihre Anfrage reagiert. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.
mit freundlichen GRÜßEN
Grayson Kelley
Chief Deputy Attorney General
Reginald L. Watkins
Senior Deputy Attorney General
Diane G. Miller
Assistant Attorney General
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